Haider baut sein erstes Lager!
Eines muss mensch ihm lassen: Jörg Haider weiß genau, WANN er WAS unternimmt. Wenngleich das "WAS" in diesem Fall dem Gipfel der BZÖüblichen Menschenverachtung schon sehr nahe kommt. Den ganzen Wahlkampf über hat uns der Kärntner Landeshauptmann verbal zugespammt mit: Ich rede nicht nur, ich MACHE. Wo? In Kärnten natürlich, dem offensichtlichen Paradebundesland. Zumindest aus oranger Sicht.
Und flugs nach seinem kleinen Wahlerfolg - MACHT er auch schon wieder was. Aber nicht irgendwas, sondern: eine "Sonderanstalt" für Asylsuchende.
"Mutmaßlich kriminelle" Asylwerber, kommen laut Haider-Sprecher und BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner (auf standard.at) in jene "Sonderanstalt" in einem Jugendheim auf der Saualm der Gemeinde Griffen im Bezirk Völkermarkt. Bewacht von privatem Sicherheitspersonal! Und weiter: "Wir bringen kriminelle Ausländer an einen Ort bei den sieben Zwergen hinter den sieben Bergen, der entsprechend gesichert ist, damit sie niemandem etwas tun können."
Kriminelle Ausländer? Zu beachten: "Mutmaßlich" heißt in diesem Fall nicht straffällig nach Gesetzesverurteilung, sondern offenslichtlich nach dem persönlichen Empfinden Jörg Haiders. Von "auch nur angezeigten Flüchtlingen" ist auf oe24.at die Rede.
Petzner bestätigt: "Eine rechtsgültige Verurteilung ist keine Voraussetzung für die Unterbringung in der Sonderanstalt." (auf standard.at)
Diese führerorientierte Sichtweise hat in Kärnten Tradition. Erst jüngst erklärte der Kärntner BZÖ-Bürgermeister Peter Suntinger (Großkirchheim) auf die Frage des Falters, ob bei Abschiebungen nicht auf das Urteil der Justiz zu warten ist: "Na, sicher nicht. [...] Der Landeshauptmann ist der oberste Chef, der kann so etwas entscheiden." (Falter 40/08, siehe hier)
Frage am Rande: Wie oft wurde eigentlich schon Jörg Haider "nur angezeigt"?
"Das ist klar rechtswidrig.", meint der Verfassungsjurist Heinz Mayer (in einem anderen Artikel auf standard.at).
Petra Stuiber vom Standard kommentiert (hier) sehr korrekt: "Ein Landespolitiker erhebt sich über den Rest der Menschheit, bestimmt im Alleingang, wer gerade noch geduldet wird und wer "abzuschieben" sei - und verfrachtet die, die er für nicht würdig befindet, kurzerhand in eine Art Gefängnis, weitab von jeglicher Zivilisation: selbstverständlich ohne Gerichtsurteil und ohne gesetzliche Grundlage."
Wie weit wird Jörg Haider, wie weit wird das BZÖ, wie weit wird auch die FPÖ eigentlich noch gehen, dass die Menschleins da draußen erkennen, was Sache ist? Die FPÖ liebäugelt mit Islam-Verbot, lässt sich von Rechtsradikalen bejubeln und will das NS-Verbotsgesetz per Volksabstimmung in Frage stellen. Das BZÖ spricht von Säuberung, schickt Ernest Windholz (SS-Spruch „Unsere Ehre heißt Treue“) in den Nationalrat und baut jetzt ihr erstes Lager.
Sind die Grenzen schon erreicht?
Nein, verrät uns Jörg Haider in seiner entsprechenden OTS-Aussendung: "Denn die Sonderanstalten können nur eine Zwischenlösung sein. Das endgültige Ziel muss die Abschiebung sein."
Zwischenlösung? Endgültiges Ziel? Alles nur Protest? Mitnichten!
Griffen Grenzen Grausigkeiten
Franz Joseph
Und flugs nach seinem kleinen Wahlerfolg - MACHT er auch schon wieder was. Aber nicht irgendwas, sondern: eine "Sonderanstalt" für Asylsuchende.
"Mutmaßlich kriminelle" Asylwerber, kommen laut Haider-Sprecher und BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner (auf standard.at) in jene "Sonderanstalt" in einem Jugendheim auf der Saualm der Gemeinde Griffen im Bezirk Völkermarkt. Bewacht von privatem Sicherheitspersonal! Und weiter: "Wir bringen kriminelle Ausländer an einen Ort bei den sieben Zwergen hinter den sieben Bergen, der entsprechend gesichert ist, damit sie niemandem etwas tun können."
Kriminelle Ausländer? Zu beachten: "Mutmaßlich" heißt in diesem Fall nicht straffällig nach Gesetzesverurteilung, sondern offenslichtlich nach dem persönlichen Empfinden Jörg Haiders. Von "auch nur angezeigten Flüchtlingen" ist auf oe24.at die Rede.
Petzner bestätigt: "Eine rechtsgültige Verurteilung ist keine Voraussetzung für die Unterbringung in der Sonderanstalt." (auf standard.at)
Diese führerorientierte Sichtweise hat in Kärnten Tradition. Erst jüngst erklärte der Kärntner BZÖ-Bürgermeister Peter Suntinger (Großkirchheim) auf die Frage des Falters, ob bei Abschiebungen nicht auf das Urteil der Justiz zu warten ist: "Na, sicher nicht. [...] Der Landeshauptmann ist der oberste Chef, der kann so etwas entscheiden." (Falter 40/08, siehe hier)
Frage am Rande: Wie oft wurde eigentlich schon Jörg Haider "nur angezeigt"?
"Das ist klar rechtswidrig.", meint der Verfassungsjurist Heinz Mayer (in einem anderen Artikel auf standard.at).
Petra Stuiber vom Standard kommentiert (hier) sehr korrekt: "Ein Landespolitiker erhebt sich über den Rest der Menschheit, bestimmt im Alleingang, wer gerade noch geduldet wird und wer "abzuschieben" sei - und verfrachtet die, die er für nicht würdig befindet, kurzerhand in eine Art Gefängnis, weitab von jeglicher Zivilisation: selbstverständlich ohne Gerichtsurteil und ohne gesetzliche Grundlage."
Wie weit wird Jörg Haider, wie weit wird das BZÖ, wie weit wird auch die FPÖ eigentlich noch gehen, dass die Menschleins da draußen erkennen, was Sache ist? Die FPÖ liebäugelt mit Islam-Verbot, lässt sich von Rechtsradikalen bejubeln und will das NS-Verbotsgesetz per Volksabstimmung in Frage stellen. Das BZÖ spricht von Säuberung, schickt Ernest Windholz (SS-Spruch „Unsere Ehre heißt Treue“) in den Nationalrat und baut jetzt ihr erstes Lager.
Sind die Grenzen schon erreicht?
Nein, verrät uns Jörg Haider in seiner entsprechenden OTS-Aussendung: "Denn die Sonderanstalten können nur eine Zwischenlösung sein. Das endgültige Ziel muss die Abschiebung sein."
Zwischenlösung? Endgültiges Ziel? Alles nur Protest? Mitnichten!
Griffen Grenzen Grausigkeiten
Franz Joseph
franzjoseph - Mo Okt 6, 23:20




